{"version":"1.0","provider_name":"COrental Dry Hire GmbH \u2013 Vermietung von Veranstaltungstechnik Licht &amp; Rigging","provider_url":"https:\/\/www.corental.de","author_name":"M.Coenen","author_url":"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/author\/m-coenen\/","title":"AGB - COrental Dry Hire GmbH \u2013 Vermietung von Veranstaltungstechnik Licht &amp; Rigging","type":"rich","width":600,"height":338,"html":"<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"bqwxPbY5EB\"><a href=\"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/agb\/\">AGB<\/a><\/blockquote><iframe sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" src=\"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/agb\/embed\/#?secret=bqwxPbY5EB\" width=\"600\" height=\"338\" title=\"&#8222;AGB&#8220; &#8211; COrental Dry Hire GmbH \u2013 Vermietung von Veranstaltungstechnik Licht &amp; Rigging\" data-secret=\"bqwxPbY5EB\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\" class=\"wp-embedded-content\"><\/iframe><script type=\"text\/javascript\">\n\/* <![CDATA[ *\/\n\/*! This file is auto-generated *\/\n!function(d,l){\"use strict\";l.querySelector&&d.addEventListener&&\"undefined\"!=typeof URL&&(d.wp=d.wp||{},d.wp.receiveEmbedMessage||(d.wp.receiveEmbedMessage=function(e){var t=e.data;if((t||t.secret||t.message||t.value)&&!\/[^a-zA-Z0-9]\/.test(t.secret)){for(var s,r,n,a=l.querySelectorAll('iframe[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),o=l.querySelectorAll('blockquote[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),c=new RegExp(\"^https?:$\",\"i\"),i=0;i<o.length;i++)o[i].style.display=\"none\";for(i=0;i<a.length;i++)s=a[i],e.source===s.contentWindow&&(s.removeAttribute(\"style\"),\"height\"===t.message?(1e3<(r=parseInt(t.value,10))?r=1e3:~~r<200&&(r=200),s.height=r):\"link\"===t.message&&(r=new URL(s.getAttribute(\"src\")),n=new URL(t.value),c.test(n.protocol))&&n.host===r.host&&l.activeElement===s&&(d.top.location.href=t.value))}},d.addEventListener(\"message\",d.wp.receiveEmbedMessage,!1),l.addEventListener(\"DOMContentLoaded\",function(){for(var e,t,s=l.querySelectorAll(\"iframe.wp-embedded-content\"),r=0;r<s.length;r++)(t=(e=s[r]).getAttribute(\"data-secret\"))||(t=Math.random().toString(36).substring(2,12),e.src+=\"#?secret=\"+t,e.setAttribute(\"data-secret\",t)),e.contentWindow.postMessage({message:\"ready\",secret:t},\"*\")},!1)))}(window,document);\n\/\/# sourceURL=https:\/\/www.corental.de\/wp-includes\/js\/wp-embed.min.js\n\/* ]]> *\/\n<\/script>\n","description":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Vermietung, COrental Dry Hire GmbH I. Gegenstand der AGB:1. Die nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen umfassen die Vermietung von Sachen, insbesondere von Ger\u00e4ten und Anlagen zur Tonwiedergabe, Beleuchtung und B\u00fchnentechnik des Vermieters sowie dessen Zubeh\u00f6r. Sie sind Grundlage dieses Vertrages.2. Nicht ber\u00fchrt von dem zugrunde liegenden Mietvertrag und diesen Gesch\u00e4fts- bedingungen sind der Transport sowie Auf- und Abbau von Sachen, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind. II. Allgemeines:1. Vermietung und Lieferung erfolgen ausschlie\u00dflich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung des Vermieters.2. Etwaigen Mietbedingungen des Mieters wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Sie verpflichten den Vermieter auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss noch nicht einmal zur\u00fcckgewiesen werden.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden sein, so bleibt der Vertrag im \u00dcbrigen wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung von Bestimmungen richtet sich der Vertragsinhalt nach gesetzlichen Vorschriften.4. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen, insbesondere bei Zahlungsr\u00fcckstand des Mieters ist der Vermieter berechtigt, die Ausf\u00fchrung vorliegender Auftr\u00e4ge bis zu Erf\u00fcllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt von nicht erf\u00fcllten Vertr\u00e4gen zur\u00fcckzutreten. III. Vertragsschluss:1. Eine Bestellung gilt dann als angenommen, wenn sie vom Vermieter schriftlich best\u00e4tigt oder die Ware \u00fcbergeben ist. Ebenso bed\u00fcrfen Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung des Vermieters. Die Angebote des Vermieters erfolgen freibleibend.2. Abbildungen, Ma\u00dfe und Gewichte werden nicht Vertragsinhalt bzw. Vertragsbestandteil. Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr ihre Einhaltung wird nicht \u00fcbernommen.3. Geb\u00fchren und sonstige Kosten, die mit der Erf\u00fcllung beh\u00f6rdlicher Auflagen zusammenh\u00e4ngen, gehen zu Lasten des Mieters.4. Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. IV. Erf\u00fcllung:1. Der Vermieter erf\u00fcllt den Mietvertrag durch Bereitstellung der Ware in seinem Gesch\u00e4ftslokal, auch wenn er die Ware an einen anderen Ort verbringt. Der Gefahr\u00fcbergang auf den Mieter findet mit Aussonderung der Ware und ihrer Bereitstellung in dem Gesch\u00e4ftslokal durch den Vermieter statt.2. Wenn dem Vermieter die Beschaffung eines bestimmten Ger\u00e4tes nicht m\u00f6glich ist, kann er den Vertrag dadurch erf\u00fcllen, dass er ein anderes Ger\u00e4t bereitstellt, bei dem der Unterschied zu dem im Vertrag bestimmten Ger\u00e4t als unwesentlich anzusehen ist. V. Zahlungsbedingungen:1. Die Rechnungserstellung wird sp\u00e4testens bei Bereitstellung, d.h. Aussonderung, vorgenommen. Der Vermieter ist berechtigt, Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Rechnungen sind porto- und spesenfrei zahlbar. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht aufgrund Forderungen gegen den Vermieter aus Vertr\u00e4gen, die mit diesem nicht in Zusammenhang stehen sowie Aufrechnungen mit Forderungen &#8211; aus solchen, die unbestritten und rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind &#8211; sind ausgeschlossen.2. Schecks werden vom Vermieter nur zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tage des Eintritts der unwiderruflichen Gutschrift als Zahlung. Bankspesen tr\u00e4gt der Mieter.3. Bei nicht termingerechter Zahlung des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 3 % \u00fcber dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 9 % p.a. pro angefangenen Monat in Ansatz zu bringen.4. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umst\u00e4nde, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige F\u00e4lligkeit aller Forderungen des Vermieters zur Folge. Sie berechtigen den Vermieter noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuf\u00fchren, nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen, ferner dem Vermieter jede Weiterver\u00e4u\u00dferung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu untersagen und die einzelnen Gegenst\u00e4nde wieder in Besitz zu nehmen. Die durch die R\u00fccknahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. In der R\u00fccknahme liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn der Vermieter dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt. Die Auslieferung der ohne schriftliche R\u00fccktrittserkl\u00e4rung zur\u00fcckgenommenen Ware kann der Mieter erst nach restloser Bezahlung des Mietpreises und aller Kosten verlangen. VI. Wartung:Der Mieter hat mit Abschluss dieses Mietvertrages den Mietgegenstand, soweit notwendig, von einer Fachfirma warten zu lassen. Die Wartung umfasst solche Arbeiten, die als Reparaturen anzusehen sind oder der Vermeidung einer Funktionsst\u00f6rung dienen. VII. Untersuchungspflichten:1. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverz\u00fcglich St\u00f6rungen oder M\u00e4ngel der Mietsache schriftlich mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann der Vermieter Schadenersatzanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Mieter geltend machen, die wegen der versp\u00e4teten oder nicht erfolgten Anzeige entstanden sind. Der Mieter ist bei Nichtanzeige oder versp\u00e4teter Anzeige nicht berechtigt, gegen\u00fcber dem Vermieter fristlos zu k\u00fcndigen oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung geltend zu machen.2. Der Mieter hat den Vermieter unverz\u00fcglich \u00fcber etwaige \u00c4nderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen zu unterrichten. Dies gilt insbesondere&#8211; bei Beschlagnahme, Pf\u00e4ndung oder \u00e4hnlichen Ma\u00dfnahmen beim Mieter durch Dritte,&#8211; bei \u00c4nderungen der Betriebsverh\u00e4ltnisse f\u00fcr die Mietsache, die eine Sch\u00e4digung oder Gef\u00e4hrdung der Mietsache begr\u00fcnden oder erh\u00f6hen, insbesondere bauliche Ver\u00e4nderungen und Umbau der R\u00e4umlichkeiten, in denen sich die Mietsache befindet,&#8211; bei Konkurs- oder Vergleichsantr\u00e4gen \u00fcber das Verm\u00f6gen des Mieters sowie im Falle der Liquidation des Gesch\u00e4ftsbetriebes des Mieters. VIII. Untervermietung\/Weitergabe:Eine Untervermietung oder Weitergabe der Ger\u00e4te aus dem Gewahrsam des Mieters ist dem Mieter nicht gestattet. Erfolgte dennoch eine Untervermietung oder eine unzul\u00e4ssige Weitergabe an Dritte, ist der Vermieter berechtigt ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist den Mietvertrag zu k\u00fcndigen. IX. Gew\u00e4hrleistung und Haftung des Mieters\/bzw. Vermieters:1. Der Mieter erkl\u00e4rt mit \u00dcberlassung der Mietsache durch den Vermieter die Mangelfreiheit derselben. Der Mieter hat bei \u00dcbergabe bzw. Installation der Anlage Gelegenheit die Gegenst\u00e4nde auf ihre Mangelfreiheit zu pr\u00fcfen. Die \u00dcberlassung der Mietsache findet statt, wenn der Mieter die tats\u00e4chliche Verf\u00fcgungsgewalt \u00fcber die Mietsache erlangt, sp\u00e4testens jedoch mit Inbetriebnahme der Anlage. Ab diesem Zeitpunkt tr\u00e4gt der Mieter die Beweislast daf\u00fcr, dass ein Mangel schon vor \u00dcberlassung der Mietsache bestand.2. Der Vermieter hat bei Vorliegen eines Mangels vor bzw. bei Vertragsschluss Schadensersatz nur insoweit zu leisten, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last fallen. Ansonsten sind jedwede Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche, insbesondere Mietminderungen oder Schadensersatzanspr\u00fcche, insbesondere wegen Mangelfolgesch\u00e4den ausgeschlossen, bzw. auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beschr\u00e4nkt.3. Der Gew\u00e4hrleistungsanspruch gegen den Vermieter entf\u00e4llt, wenn a) er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels beim Vermieter geltend gemacht wird, oderb) der Mieter die ihm obliegende Vertragsverpflichtungen nicht erf\u00fcllt, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt oderc) die Mietsache von Dritten oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft ver\u00e4ndert worden ist und der Schaden in urs\u00e4chlichem Zusammenhang mit der Ver\u00e4nderung steht, oderd) der Mieter die Vorschriften \u00fcber die Behandlung der Mietsache nicht befolgt, odere) Verschlie\u00df oder Besch\u00e4digung auf fahrl\u00e4ssige"}