{"id":2966,"date":"2023-05-16T22:11:51","date_gmt":"2023-05-16T22:11:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.corental.de\/?page_id=2966"},"modified":"2023-05-16T22:22:03","modified_gmt":"2023-05-16T22:22:03","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2966\" class=\"elementor elementor-2966\" data-elementor-settings=\"{&quot;ha_cmc_init_switcher&quot;:&quot;no&quot;}\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7ede861 e-flex e-con-boxed wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no wpr-column-slider-no wpr-equal-height-no e-con e-parent\" data-id=\"7ede861\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;,&quot;_ha_eqh_enable&quot;:false}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7fa2857 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"7fa2857\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Vermietung, <\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">COrental Dry Hire GmbH<\/span><\/p><p><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\"><strong>I. Gegenstand der AGB:<\/strong><\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">1. Die nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen umfassen die Vermietung von Sachen, insbesondere von Ger\u00e4ten und Anlagen zur Tonwiedergabe, Beleuchtung und B\u00fchnentechnik des Vermieters sowie dessen Zubeh\u00f6r. Sie sind Grundlage dieses Vertrages.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">2. Nicht ber\u00fchrt von dem zugrunde liegenden Mietvertrag und diesen Gesch\u00e4fts- bedingungen sind der Transport sowie Auf- und Abbau von Sachen, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind.<\/span><\/p><p><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\"><strong>II. Allgemeines:<\/strong><\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">1. Vermietung und Lieferung erfolgen ausschlie\u00dflich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung des Vermieters.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">2. Etwaigen Mietbedingungen des Mieters wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Sie verpflichten den Vermieter auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss noch nicht einmal zur\u00fcckgewiesen werden.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden sein, so bleibt der Vertrag im \u00dcbrigen wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung von Bestimmungen richtet sich der Vertragsinhalt nach gesetzlichen Vorschriften.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">4. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen, insbesondere bei Zahlungsr\u00fcckstand des Mieters ist der Vermieter berechtigt, die Ausf\u00fchrung vorliegender Auftr\u00e4ge bis zu Erf\u00fcllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt von nicht erf\u00fcllten Vertr\u00e4gen zur\u00fcckzutreten.<\/span><\/p><p><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\"><strong>III. Vertragsschluss:<\/strong><\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">1. Eine Bestellung gilt dann als angenommen, wenn sie vom Vermieter schriftlich best\u00e4tigt oder die Ware \u00fcbergeben ist. Ebenso bed\u00fcrfen Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung des Vermieters. Die Angebote des Vermieters erfolgen freibleibend.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">2. Abbildungen, Ma\u00dfe und Gewichte werden nicht Vertragsinhalt bzw. Vertragsbestandteil. Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr ihre Einhaltung wird nicht \u00fcbernommen.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">3. Geb\u00fchren und sonstige Kosten, die mit der Erf\u00fcllung beh\u00f6rdlicher Auflagen zusammenh\u00e4ngen, gehen zu Lasten des Mieters.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">4. Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<\/span><\/p><p><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\"><strong>IV. Erf\u00fcllung:<\/strong><\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">1. Der Vermieter erf\u00fcllt den Mietvertrag durch Bereitstellung der Ware in seinem Gesch\u00e4ftslokal, auch wenn er die Ware an einen anderen Ort verbringt. Der Gefahr\u00fcbergang auf den Mieter findet mit Aussonderung der Ware und ihrer Bereitstellung in dem Gesch\u00e4ftslokal durch den Vermieter statt.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">2. Wenn dem Vermieter die Beschaffung eines bestimmten Ger\u00e4tes nicht m\u00f6glich ist, kann er den Vertrag dadurch erf\u00fcllen, dass er ein anderes Ger\u00e4t bereitstellt, bei dem der Unterschied zu dem im Vertrag bestimmten Ger\u00e4t als unwesentlich anzusehen ist.<\/span><\/p><p><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\"><strong>V. Zahlungsbedingungen:<\/strong><\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">1. Die Rechnungserstellung wird sp\u00e4testens bei Bereitstellung, d.h. Aussonderung, vorgenommen. Der Vermieter ist berechtigt, Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Rechnungen sind porto- und spesenfrei zahlbar. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht aufgrund Forderungen gegen den Vermieter aus Vertr\u00e4gen, die mit diesem nicht in Zusammenhang stehen sowie Aufrechnungen mit Forderungen &#8211; aus solchen, die unbestritten und rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind &#8211; sind ausgeschlossen.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">2. Schecks werden vom Vermieter nur zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tage des Eintritts der unwiderruflichen Gutschrift als Zahlung. Bankspesen tr\u00e4gt der Mieter.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">3. Bei nicht termingerechter Zahlung des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 3 % \u00fcber dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 9 % p.a. pro angefangenen Monat in Ansatz zu bringen.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">4. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umst\u00e4nde, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige F\u00e4lligkeit aller Forderungen des Vermieters zur Folge. Sie berechtigen den Vermieter noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuf\u00fchren, nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen, ferner dem Vermieter jede Weiterver\u00e4u\u00dferung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu untersagen und die einzelnen Gegenst\u00e4nde wieder in Besitz zu nehmen. Die durch die R\u00fccknahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. In der R\u00fccknahme liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn der Vermieter dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt. Die Auslieferung der ohne schriftliche R\u00fccktrittserkl\u00e4rung zur\u00fcckgenommenen Ware kann der Mieter erst nach restloser Bezahlung des Mietpreises und aller Kosten verlangen.<\/span><\/p><p><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\"><strong>VI. Wartung:<\/strong><\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">Der Mieter hat mit Abschluss dieses Mietvertrages den Mietgegenstand, soweit notwendig, von einer Fachfirma warten zu lassen. Die Wartung umfasst solche Arbeiten, die als Reparaturen anzusehen sind oder der Vermeidung einer Funktionsst\u00f6rung dienen.<\/span><\/p><p><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\"><strong>VII. Untersuchungspflichten:<\/strong><\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">1. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverz\u00fcglich St\u00f6rungen oder M\u00e4ngel der Mietsache schriftlich mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann der Vermieter Schadenersatzanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Mieter geltend machen, die wegen der versp\u00e4teten oder nicht erfolgten Anzeige entstanden sind. Der Mieter ist bei Nichtanzeige oder versp\u00e4teter Anzeige nicht berechtigt, gegen\u00fcber dem Vermieter fristlos zu k\u00fcndigen oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung geltend zu machen.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">2. Der Mieter hat den Vermieter unverz\u00fcglich \u00fcber etwaige \u00c4nderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen zu unterrichten. Dies gilt insbesondere<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">&#8211; bei Beschlagnahme, Pf\u00e4ndung oder \u00e4hnlichen Ma\u00dfnahmen beim Mieter durch Dritte,<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">&#8211; bei \u00c4nderungen der Betriebsverh\u00e4ltnisse f\u00fcr die Mietsache, die eine Sch\u00e4digung oder Gef\u00e4hrdung der Mietsache begr\u00fcnden oder erh\u00f6hen, insbesondere bauliche Ver\u00e4nderungen und Umbau der R\u00e4umlichkeiten, in denen sich die Mietsache befindet,<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">&#8211; bei Konkurs- oder Vergleichsantr\u00e4gen \u00fcber das Verm\u00f6gen des Mieters sowie im Falle der Liquidation des Gesch\u00e4ftsbetriebes des Mieters.<\/span><\/p><p><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\"><strong>VIII. Untervermietung\/Weitergabe:<\/strong><\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">Eine Untervermietung oder Weitergabe der Ger\u00e4te aus dem Gewahrsam des Mieters ist dem Mieter nicht gestattet. Erfolgte dennoch eine Untervermietung oder eine unzul\u00e4ssige Weitergabe an Dritte, ist der Vermieter berechtigt ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist den Mietvertrag zu k\u00fcndigen.<\/span><\/p><p><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\"><strong>IX. Gew\u00e4hrleistung und Haftung des Mieters\/bzw. Vermieters:<\/strong><\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">1. Der Mieter erkl\u00e4rt mit \u00dcberlassung der Mietsache durch den Vermieter die Mangelfreiheit derselben. Der Mieter hat bei \u00dcbergabe bzw. Installation der Anlage Gelegenheit die Gegenst\u00e4nde auf ihre Mangelfreiheit zu pr\u00fcfen. Die \u00dcberlassung der Mietsache findet statt, wenn der Mieter die tats\u00e4chliche Verf\u00fcgungsgewalt \u00fcber die Mietsache erlangt, sp\u00e4testens jedoch mit Inbetriebnahme der Anlage. Ab diesem Zeitpunkt tr\u00e4gt der Mieter die Beweislast daf\u00fcr, dass ein Mangel schon vor \u00dcberlassung der Mietsache bestand.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">2. Der Vermieter hat bei Vorliegen eines Mangels vor bzw. bei Vertragsschluss Schadensersatz nur insoweit zu leisten, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last fallen. Ansonsten sind jedwede Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche, insbesondere Mietminderungen oder Schadensersatzanspr\u00fcche, insbesondere wegen Mangelfolgesch\u00e4den ausgeschlossen, bzw. auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beschr\u00e4nkt.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">3. Der Gew\u00e4hrleistungsanspruch gegen den Vermieter entf\u00e4llt, wenn <\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">a) er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels beim Vermieter geltend gemacht wird, oder<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">b) der Mieter die ihm obliegende Vertragsverpflichtungen nicht erf\u00fcllt, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt oder<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">c) die Mietsache von Dritten oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft ver\u00e4ndert worden ist und der Schaden in urs\u00e4chlichem Zusammenhang mit der Ver\u00e4nderung steht, oder<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">d) der Mieter die Vorschriften \u00fcber die Behandlung der Mietsache nicht befolgt, oder<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">e) Verschlie\u00df oder Besch\u00e4digung auf fahrl\u00e4ssige oder unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, oder<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">f) der Mieter dem Vermieter nicht die angemessene Zeit oder Gelegenheit zur Vornahme aller dem Vermieter notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen gew\u00e4hrt.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">4. Im Falle versp\u00e4teter Lieferung oder Bereitstellung der Mietsache durch den Vermieter kann der Mieter nur Schadensersatz f\u00fcr die Ersatzbeschaffung verlangen, nicht dagegen f\u00fcr entgangenen Gewinn.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">5. Der Mieter ist verpflichtet, alle \u00fcblichen Versicherungen f\u00fcr die Mietsache abzuschlie\u00dfen.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">6. Tritt der Mieter von dem Mietvertrag zur\u00fcck oder verweigert aus anderem Grund die Annahme der Leistung des Vermieters, hat der Mieter Ersatz f\u00fcr die entstandenen Aufwendungen und geminderten M\u00f6glichkeiten einer anderweitigen Vermietung nach den folgenden Bestimmungen zu zahlen. Als 100% der geschuldeten Leistung ist das gesamte Auftragsvolumen zu verstehen, das sich zusammensetzt aus dem Mietzins zzgl. ggf. vereinbarter Werkl\u00f6hne und der Leistungen von durch den Vermieter beauftragten Subunternehmen. Alle Preise<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Berechnung der nachfolgenden Fristen richtet sich nach dem Termin, an dem die schriftliche R\u00fccktrittserkl\u00e4rung vom Mietvertrag zwischen den Parteien beim Vermieter<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">eingegangen ist.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">Der Mieter hat danach bei R\u00fccktritt folgende R\u00fccktrittsgeb\u00fchren zu entrichten:<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">bis 8 Wochen vor Mietbeginn 5% des Auftragsvolumens<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">bis 4 Wochen vor Mietbeginn 20% des Auftragsvolumens<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">bis 2 Wochen vor Mietbeginn 35% des Auftragsvolumens<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">bis 1 Woche vor Mietbeginn 50%. des Auftragsvolumens<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">bis 3 Tage vor Mietbeginn 75% des Auftragsvolumens<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">Bei Nichtabholung der Mietsache nach F\u00e4lligkeit schuldet der Mieter Schadenersatz in H\u00f6he von 75 % des Auftragsvolumens. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter nach F\u00e4lligkeit eine kurze Nachfrist zu setzen und bei fruchtlosem Ablauf die Mietsache anderweitig zu vermieten.<\/span><\/p><p><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\"><strong>X. Arbeiten des Vermieters:<\/strong><\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">1. Sollten Arbeiten, z.B. im Rahmen des Aufbaus einer Anlage oder von einzelnen Ger\u00e4ten erfolgen, gelten die Bestimmungen dieses Absatzes.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">2. Sofern derartige Arbeiten kostenlos durch den Vermieter erfolgen, handelt es sich um Arbeiten, die f\u00fcr den Mieter auf dessen Risiko durchgef\u00fchrt werden. F\u00fcr deren Ausf\u00fchrung \u00fcbernimmt der Vermieter grunds\u00e4tzlich keine Haftung, es sei denn, er handelt vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig. Soweit gegen\u00fcber Dritten die Haftung des Vermieters wegen Fahrl\u00e4ssigkeit gegeben sein sollte, stellt der Mieter den Vermieter von der Haftung frei. Sofern derartige Arbeiten gesondert berechnet werden, haftet der Vermieter nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Haftung des Vermieters beschr\u00e4nkt sich der H\u00f6he nach auf die Deckungssumme der betrieblichen Haftpflichtversicherung. <\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">3. Der Mieter hat auf seine Kosten alles erforderliche zu tun, damit die Arbeiten rechtzeitig begonnen und ohne St\u00f6rung durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Vor Beginn der Arbeiten hat der Mieter die n\u00f6tigen Angaben \u00fcber verdeckt gef\u00fchrte Strom-, Gas-, Wasser- und \u00e4hnlicher Anlagen zu machen, insbesondere hat er dem Vermieter alle zu beachtenden Vorschriften, wie z.B., insbesondere Unfallverh\u00fctungs- und Feuerpolizeiliche bzw. Bauvorschriften bekannt zu geben.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">4. Werden durch Umst\u00e4nde, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Arbeiten um mehr als 7 Tage unterbrochen, so geht die Gefahr f\u00fcr bereits erbrachte Leistungen f\u00fcr die Dauer der Unterbrechung auf den Mieter \u00fcber.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">5. Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die Arbeiten beginnt mit der Ingebrauchnahme (\u00dcbernahme in den Gebrauch des Mieters). Verz\u00f6gert sich durch Umst\u00e4nde, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, die \u00dcbernahme in den Betrieb des Mieters um mehr als 7 Tage, so verk\u00fcrzt sich die Gew\u00e4hrleistungspflicht um die Dauer der Verz\u00f6gerung. Etwaige Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen den Vermieter f\u00fcr ausgef\u00fchrte Arbeiten verj\u00e4hren in 6 Monaten.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">6. F\u00fcr fehlerhafte Arbeiten von bereitgestelltem Personal haftet der Vermieter nicht, wenn er nachweist, dass er weder fehlerhafte Anweisungen gegeben hat, noch seine Aufsichtspflicht verletzt hat.<\/span><\/p><p><strong><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">XI. Unm\u00f6glichkeit, Vertragsanpassung<\/span><\/strong><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">1. Wird dem Vermieter die ihm obliegende Leistung unm\u00f6glich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrunds\u00e4tze mit der folgenden Ma\u00dfgabe:<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">Ist die Unm\u00f6glichkeit auf Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit) des Vermieters zur\u00fcckf\u00fchren, so ist der Mieter berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, jedoch beschr\u00e4nkt sich der Schadensersatzanspruch des Mieters auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Vermietung oder der Leistung, der wegen der Unm\u00f6glichkeit nicht im zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">2. Sofern unvorhergesehene Ereignisse, die au\u00dferhalb des Willens des Vermieters liegen (h\u00f6here Gewalt), die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich ver\u00e4ndern oder auf den Betrieb des Vermieters erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann der Vermieter vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/span><\/p><p><strong><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">XII. Veranstaltungen:<\/span><\/strong><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">Wird zwischen den Parteien f\u00fcr eine Veranstaltung vereinbart, dass der Vermieter die Funktion der Mietsachen \u00fcberwacht, hat der Vermieter die hierf\u00fcr erforderlichen Rechte. Insbesondere<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">1. kann der Vermieter die Anlage abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn f\u00fcr die k\u00f6rperliche Unversehrtheit der anwesenden Personen eine Gefahr besteht oder wenn bei Open Air Veranstaltungen durch das Wetter die Anlage gef\u00e4hrdet wird.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">2. Der Vermieter kann die Anlage abschalten oder abbauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gef\u00e4hrden. Wird gem. den vorstehenden oder \u00e4hnlichen Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, deshalb Schadensersatzanspr\u00fcche irgendwelcher Art, gegen den Vermieter herzuleiten.<\/span><\/p><p><strong><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">XIII. Schadensersatzanspr\u00fcche:<\/span><\/strong><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">1. Soweit M\u00e4ngel oder Sch\u00e4den nach Empfang der Gegenst\u00e4nde an den Mieter auftreten, hat dieser diese auf seine Kosten zu beseitigen bzw. Ersatz zu leisten.<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">2. Der Mieter haftet f\u00fcr seine Erf\u00fcllungsgehilfen und alle seinen Weisungen unterliegenden Personen. Insbesondere<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">3. dann, wenn<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">&#8211; die Mietsache von Dritten oder durch den Einbau von teilen fremder Herkunft ver\u00e4ndert worden ist und der Schaden in urs\u00e4chlichem Zusammenhang mit der Ver\u00e4nderung steht oder<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">&#8211; der Mieter die Vorschriften \u00fcber die Behandlung der Mietsache nicht befolgt, oder<\/span><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">&#8211; Verschlei\u00df oder Besch\u00e4digung auf fahrl\u00e4ssige oder unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/span><\/p><p><strong><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">XIV. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand:<\/span><\/strong><br \/><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">F\u00fcr Vollkaufleute und juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts ist Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ausschlie\u00dflich M\u00fcnchen (OBB). Dies gilt auch f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Schecks und Wechseln sowie im Mahnverfahren gem. 5 38, II ZPO. Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht. Die Anwendbarkeit der einheitlichen Gesetze \u00fcber den internationalen Kauf beweglicher Sachen wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/span><\/p><p><span style=\"font-family: arial, helvetica, sans-serif;\">Stand: 12.2018<\/span><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-038c0de e-flex e-con-boxed wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no wpr-column-slider-no wpr-equal-height-no e-con e-parent\" data-id=\"038c0de\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;,&quot;_ha_eqh_enable&quot;:false}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3cc0586 elementor-widget elementor-widget-button\" data-id=\"3cc0586\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"button.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-button-wrapper\">\n\t\t\t\t\t<a class=\"elementor-button elementor-button-link elementor-size-sm\" href=\"https:\/\/www.corental.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/Allgemeine-Geschaeftsbedingungen-Vermietung-2018.12_COrental.pdf\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-content-wrapper\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-text\">AGB herunterladen<\/span>\n\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Vermietung, COrental Dry Hire GmbH I. Gegenstand der AGB:1. Die nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen umfassen die Vermietung von Sachen, insbesondere von Ger\u00e4ten und Anlagen zur Tonwiedergabe, Beleuchtung und B\u00fchnentechnik des Vermieters sowie dessen Zubeh\u00f6r. Sie sind Grundlage dieses Vertrages.2. Nicht ber\u00fchrt von dem zugrunde liegenden Mietvertrag und diesen Gesch\u00e4fts- bedingungen sind der Transport sowie Auf- und Abbau von Sachen, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind. II. Allgemeines:1. Vermietung und Lieferung erfolgen ausschlie\u00dflich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung des Vermieters.2. Etwaigen Mietbedingungen des Mieters wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Sie verpflichten den Vermieter auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss noch nicht einmal zur\u00fcckgewiesen werden.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden sein, so bleibt der Vertrag im \u00dcbrigen wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung von Bestimmungen richtet sich der Vertragsinhalt nach gesetzlichen Vorschriften.4. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen, insbesondere bei Zahlungsr\u00fcckstand des Mieters ist der Vermieter berechtigt, die Ausf\u00fchrung vorliegender Auftr\u00e4ge bis zu Erf\u00fcllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt von nicht erf\u00fcllten Vertr\u00e4gen zur\u00fcckzutreten. III. Vertragsschluss:1. Eine Bestellung gilt dann als angenommen, wenn sie vom Vermieter schriftlich best\u00e4tigt oder die Ware \u00fcbergeben ist. Ebenso bed\u00fcrfen Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung des Vermieters. Die Angebote des Vermieters erfolgen freibleibend.2. Abbildungen, Ma\u00dfe und Gewichte werden nicht Vertragsinhalt bzw. Vertragsbestandteil. Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr ihre Einhaltung wird nicht \u00fcbernommen.3. Geb\u00fchren und sonstige Kosten, die mit der Erf\u00fcllung beh\u00f6rdlicher Auflagen zusammenh\u00e4ngen, gehen zu Lasten des Mieters.4. Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. IV. Erf\u00fcllung:1. Der Vermieter erf\u00fcllt den Mietvertrag durch Bereitstellung der Ware in seinem Gesch\u00e4ftslokal, auch wenn er die Ware an einen anderen Ort verbringt. Der Gefahr\u00fcbergang auf den Mieter findet mit Aussonderung der Ware und ihrer Bereitstellung in dem Gesch\u00e4ftslokal durch den Vermieter statt.2. Wenn dem Vermieter die Beschaffung eines bestimmten Ger\u00e4tes nicht m\u00f6glich ist, kann er den Vertrag dadurch erf\u00fcllen, dass er ein anderes Ger\u00e4t bereitstellt, bei dem der Unterschied zu dem im Vertrag bestimmten Ger\u00e4t als unwesentlich anzusehen ist. V. Zahlungsbedingungen:1. Die Rechnungserstellung wird sp\u00e4testens bei Bereitstellung, d.h. Aussonderung, vorgenommen. Der Vermieter ist berechtigt, Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Rechnungen sind porto- und spesenfrei zahlbar. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht aufgrund Forderungen gegen den Vermieter aus Vertr\u00e4gen, die mit diesem nicht in Zusammenhang stehen sowie Aufrechnungen mit Forderungen &#8211; aus solchen, die unbestritten und rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind &#8211; sind ausgeschlossen.2. Schecks werden vom Vermieter nur zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tage des Eintritts der unwiderruflichen Gutschrift als Zahlung. Bankspesen tr\u00e4gt der Mieter.3. Bei nicht termingerechter Zahlung des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 3 % \u00fcber dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 9 % p.a. pro angefangenen Monat in Ansatz zu bringen.4. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umst\u00e4nde, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige F\u00e4lligkeit aller Forderungen des Vermieters zur Folge. Sie berechtigen den Vermieter noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuf\u00fchren, nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen, ferner dem Vermieter jede Weiterver\u00e4u\u00dferung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu untersagen und die einzelnen Gegenst\u00e4nde wieder in Besitz zu nehmen. Die durch die R\u00fccknahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. In der R\u00fccknahme liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn der Vermieter dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt. Die Auslieferung der ohne schriftliche R\u00fccktrittserkl\u00e4rung zur\u00fcckgenommenen Ware kann der Mieter erst nach restloser Bezahlung des Mietpreises und aller Kosten verlangen. VI. Wartung:Der Mieter hat mit Abschluss dieses Mietvertrages den Mietgegenstand, soweit notwendig, von einer Fachfirma warten zu lassen. Die Wartung umfasst solche Arbeiten, die als Reparaturen anzusehen sind oder der Vermeidung einer Funktionsst\u00f6rung dienen. VII. Untersuchungspflichten:1. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverz\u00fcglich St\u00f6rungen oder M\u00e4ngel der Mietsache schriftlich mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann der Vermieter Schadenersatzanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Mieter geltend machen, die wegen der versp\u00e4teten oder nicht erfolgten Anzeige entstanden sind. Der Mieter ist bei Nichtanzeige oder versp\u00e4teter Anzeige nicht berechtigt, gegen\u00fcber dem Vermieter fristlos zu k\u00fcndigen oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung geltend zu machen.2. Der Mieter hat den Vermieter unverz\u00fcglich \u00fcber etwaige \u00c4nderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen zu unterrichten. Dies gilt insbesondere&#8211; bei Beschlagnahme, Pf\u00e4ndung oder \u00e4hnlichen Ma\u00dfnahmen beim Mieter durch Dritte,&#8211; bei \u00c4nderungen der Betriebsverh\u00e4ltnisse f\u00fcr die Mietsache, die eine Sch\u00e4digung oder Gef\u00e4hrdung der Mietsache begr\u00fcnden oder erh\u00f6hen, insbesondere bauliche Ver\u00e4nderungen und Umbau der R\u00e4umlichkeiten, in denen sich die Mietsache befindet,&#8211; bei Konkurs- oder Vergleichsantr\u00e4gen \u00fcber das Verm\u00f6gen des Mieters sowie im Falle der Liquidation des Gesch\u00e4ftsbetriebes des Mieters. VIII. Untervermietung\/Weitergabe:Eine Untervermietung oder Weitergabe der Ger\u00e4te aus dem Gewahrsam des Mieters ist dem Mieter nicht gestattet. Erfolgte dennoch eine Untervermietung oder eine unzul\u00e4ssige Weitergabe an Dritte, ist der Vermieter berechtigt ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist den Mietvertrag zu k\u00fcndigen. IX. Gew\u00e4hrleistung und Haftung des Mieters\/bzw. Vermieters:1. Der Mieter erkl\u00e4rt mit \u00dcberlassung der Mietsache durch den Vermieter die Mangelfreiheit derselben. Der Mieter hat bei \u00dcbergabe bzw. Installation der Anlage Gelegenheit die Gegenst\u00e4nde auf ihre Mangelfreiheit zu pr\u00fcfen. Die \u00dcberlassung der Mietsache findet statt, wenn der Mieter die tats\u00e4chliche Verf\u00fcgungsgewalt \u00fcber die Mietsache erlangt, sp\u00e4testens jedoch mit Inbetriebnahme der Anlage. Ab diesem Zeitpunkt tr\u00e4gt der Mieter die Beweislast daf\u00fcr, dass ein Mangel schon vor \u00dcberlassung der Mietsache bestand.2. Der Vermieter hat bei Vorliegen eines Mangels vor bzw. bei Vertragsschluss Schadensersatz nur insoweit zu leisten, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last fallen. Ansonsten sind jedwede Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche, insbesondere Mietminderungen oder Schadensersatzanspr\u00fcche, insbesondere wegen Mangelfolgesch\u00e4den ausgeschlossen, bzw. auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beschr\u00e4nkt.3. Der Gew\u00e4hrleistungsanspruch gegen den Vermieter entf\u00e4llt, wenn a) er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels beim Vermieter geltend gemacht wird, oderb) der Mieter die ihm obliegende Vertragsverpflichtungen nicht erf\u00fcllt, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt oderc) die Mietsache von Dritten oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft ver\u00e4ndert worden ist und der Schaden in urs\u00e4chlichem Zusammenhang mit der Ver\u00e4nderung steht, oderd) der Mieter die Vorschriften \u00fcber die Behandlung der Mietsache nicht befolgt, odere) Verschlie\u00df oder Besch\u00e4digung auf fahrl\u00e4ssige<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"folder":[51],"class_list":["post-2966","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>AGB - COrental Dry Hire GmbH \u2013 Vermietung von Veranstaltungstechnik Licht &amp; Rigging<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB - COrental Dry Hire GmbH \u2013 Vermietung von Veranstaltungstechnik Licht &amp; Rigging\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Vermietung, COrental Dry Hire GmbH I. 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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden sein, so bleibt der Vertrag im \u00dcbrigen wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung von Bestimmungen richtet sich der Vertragsinhalt nach gesetzlichen Vorschriften.4. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen, insbesondere bei Zahlungsr\u00fcckstand des Mieters ist der Vermieter berechtigt, die Ausf\u00fchrung vorliegender Auftr\u00e4ge bis zu Erf\u00fcllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt von nicht erf\u00fcllten Vertr\u00e4gen zur\u00fcckzutreten. III. Vertragsschluss:1. Eine Bestellung gilt dann als angenommen, wenn sie vom Vermieter schriftlich best\u00e4tigt oder die Ware \u00fcbergeben ist. Ebenso bed\u00fcrfen Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung des Vermieters. Die Angebote des Vermieters erfolgen freibleibend.2. Abbildungen, Ma\u00dfe und Gewichte werden nicht Vertragsinhalt bzw. Vertragsbestandteil. Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr ihre Einhaltung wird nicht \u00fcbernommen.3. Geb\u00fchren und sonstige Kosten, die mit der Erf\u00fcllung beh\u00f6rdlicher Auflagen zusammenh\u00e4ngen, gehen zu Lasten des Mieters.4. Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. IV. Erf\u00fcllung:1. Der Vermieter erf\u00fcllt den Mietvertrag durch Bereitstellung der Ware in seinem Gesch\u00e4ftslokal, auch wenn er die Ware an einen anderen Ort verbringt. Der Gefahr\u00fcbergang auf den Mieter findet mit Aussonderung der Ware und ihrer Bereitstellung in dem Gesch\u00e4ftslokal durch den Vermieter statt.2. Wenn dem Vermieter die Beschaffung eines bestimmten Ger\u00e4tes nicht m\u00f6glich ist, kann er den Vertrag dadurch erf\u00fcllen, dass er ein anderes Ger\u00e4t bereitstellt, bei dem der Unterschied zu dem im Vertrag bestimmten Ger\u00e4t als unwesentlich anzusehen ist. V. Zahlungsbedingungen:1. Die Rechnungserstellung wird sp\u00e4testens bei Bereitstellung, d.h. Aussonderung, vorgenommen. Der Vermieter ist berechtigt, Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Rechnungen sind porto- und spesenfrei zahlbar. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht aufgrund Forderungen gegen den Vermieter aus Vertr\u00e4gen, die mit diesem nicht in Zusammenhang stehen sowie Aufrechnungen mit Forderungen &#8211; aus solchen, die unbestritten und rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind &#8211; sind ausgeschlossen.2. Schecks werden vom Vermieter nur zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tage des Eintritts der unwiderruflichen Gutschrift als Zahlung. Bankspesen tr\u00e4gt der Mieter.3. Bei nicht termingerechter Zahlung des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 3 % \u00fcber dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 9 % p.a. pro angefangenen Monat in Ansatz zu bringen.4. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umst\u00e4nde, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige F\u00e4lligkeit aller Forderungen des Vermieters zur Folge. Sie berechtigen den Vermieter noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuf\u00fchren, nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen, ferner dem Vermieter jede Weiterver\u00e4u\u00dferung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu untersagen und die einzelnen Gegenst\u00e4nde wieder in Besitz zu nehmen. Die durch die R\u00fccknahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. In der R\u00fccknahme liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn der Vermieter dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt. Die Auslieferung der ohne schriftliche R\u00fccktrittserkl\u00e4rung zur\u00fcckgenommenen Ware kann der Mieter erst nach restloser Bezahlung des Mietpreises und aller Kosten verlangen. VI. Wartung:Der Mieter hat mit Abschluss dieses Mietvertrages den Mietgegenstand, soweit notwendig, von einer Fachfirma warten zu lassen. Die Wartung umfasst solche Arbeiten, die als Reparaturen anzusehen sind oder der Vermeidung einer Funktionsst\u00f6rung dienen. VII. Untersuchungspflichten:1. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverz\u00fcglich St\u00f6rungen oder M\u00e4ngel der Mietsache schriftlich mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann der Vermieter Schadenersatzanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Mieter geltend machen, die wegen der versp\u00e4teten oder nicht erfolgten Anzeige entstanden sind. Der Mieter ist bei Nichtanzeige oder versp\u00e4teter Anzeige nicht berechtigt, gegen\u00fcber dem Vermieter fristlos zu k\u00fcndigen oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung geltend zu machen.2. Der Mieter hat den Vermieter unverz\u00fcglich \u00fcber etwaige \u00c4nderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen zu unterrichten. Dies gilt insbesondere&#8211; bei Beschlagnahme, Pf\u00e4ndung oder \u00e4hnlichen Ma\u00dfnahmen beim Mieter durch Dritte,&#8211; bei \u00c4nderungen der Betriebsverh\u00e4ltnisse f\u00fcr die Mietsache, die eine Sch\u00e4digung oder Gef\u00e4hrdung der Mietsache begr\u00fcnden oder erh\u00f6hen, insbesondere bauliche Ver\u00e4nderungen und Umbau der R\u00e4umlichkeiten, in denen sich die Mietsache befindet,&#8211; bei Konkurs- oder Vergleichsantr\u00e4gen \u00fcber das Verm\u00f6gen des Mieters sowie im Falle der Liquidation des Gesch\u00e4ftsbetriebes des Mieters. VIII. Untervermietung\/Weitergabe:Eine Untervermietung oder Weitergabe der Ger\u00e4te aus dem Gewahrsam des Mieters ist dem Mieter nicht gestattet. Erfolgte dennoch eine Untervermietung oder eine unzul\u00e4ssige Weitergabe an Dritte, ist der Vermieter berechtigt ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist den Mietvertrag zu k\u00fcndigen. IX. Gew\u00e4hrleistung und Haftung des Mieters\/bzw. Vermieters:1. Der Mieter erkl\u00e4rt mit \u00dcberlassung der Mietsache durch den Vermieter die Mangelfreiheit derselben. Der Mieter hat bei \u00dcbergabe bzw. Installation der Anlage Gelegenheit die Gegenst\u00e4nde auf ihre Mangelfreiheit zu pr\u00fcfen. Die \u00dcberlassung der Mietsache findet statt, wenn der Mieter die tats\u00e4chliche Verf\u00fcgungsgewalt \u00fcber die Mietsache erlangt, sp\u00e4testens jedoch mit Inbetriebnahme der Anlage. Ab diesem Zeitpunkt tr\u00e4gt der Mieter die Beweislast daf\u00fcr, dass ein Mangel schon vor \u00dcberlassung der Mietsache bestand.2. Der Vermieter hat bei Vorliegen eines Mangels vor bzw. bei Vertragsschluss Schadensersatz nur insoweit zu leisten, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last fallen. Ansonsten sind jedwede Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche, insbesondere Mietminderungen oder Schadensersatzanspr\u00fcche, insbesondere wegen Mangelfolgesch\u00e4den ausgeschlossen, bzw. auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beschr\u00e4nkt.3. Der Gew\u00e4hrleistungsanspruch gegen den Vermieter entf\u00e4llt, wenn a) er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels beim Vermieter geltend gemacht wird, oderb) der Mieter die ihm obliegende Vertragsverpflichtungen nicht erf\u00fcllt, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt oderc) die Mietsache von Dritten oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft ver\u00e4ndert worden ist und der Schaden in urs\u00e4chlichem Zusammenhang mit der Ver\u00e4nderung steht, oderd) der Mieter die Vorschriften \u00fcber die Behandlung der Mietsache nicht befolgt, odere) Verschlie\u00df oder Besch\u00e4digung auf fahrl\u00e4ssige\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"COrental Dry Hire GmbH \u2013 Vermietung von Veranstaltungstechnik Licht &amp; Rigging\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2023-05-16T22:22:03+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"11\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.corental.de\\\/index.php\\\/agb\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.corental.de\\\/index.php\\\/agb\\\/\",\"name\":\"AGB - COrental Dry Hire GmbH \u2013 Vermietung von Veranstaltungstechnik Licht &amp; Rigging\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.corental.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2023-05-16T22:11:51+00:00\",\"dateModified\":\"2023-05-16T22:22:03+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.corental.de\\\/index.php\\\/agb\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.corental.de\\\/index.php\\\/agb\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.corental.de\\\/index.php\\\/agb\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\\\/\\\/www.corental.de\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"AGB\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.corental.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.corental.de\\\/\",\"name\":\"CONRAD Licht & Rigging Support GmbH\",\"description\":\"\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.corental.de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.corental.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.corental.de\\\/#organization\",\"name\":\"CONRAD Licht & Rigging Support GmbH\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.corental.de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.corental.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.conrad-support.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2021\\\/11\\\/CONRAD_Logo_SW.png\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.conrad-support.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2021\\\/11\\\/CONRAD_Logo_SW.png\",\"width\":1000,\"height\":207,\"caption\":\"CONRAD Licht & Rigging Support GmbH\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.corental.de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"}}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"AGB - COrental Dry Hire GmbH \u2013 Vermietung von Veranstaltungstechnik Licht &amp; Rigging","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/agb\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"AGB - COrental Dry Hire GmbH \u2013 Vermietung von Veranstaltungstechnik Licht &amp; Rigging","og_description":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Vermietung, COrental Dry Hire GmbH I. Gegenstand der AGB:1. Die nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen umfassen die Vermietung von Sachen, insbesondere von Ger\u00e4ten und Anlagen zur Tonwiedergabe, Beleuchtung und B\u00fchnentechnik des Vermieters sowie dessen Zubeh\u00f6r. Sie sind Grundlage dieses Vertrages.2. Nicht ber\u00fchrt von dem zugrunde liegenden Mietvertrag und diesen Gesch\u00e4fts- bedingungen sind der Transport sowie Auf- und Abbau von Sachen, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind. II. Allgemeines:1. Vermietung und Lieferung erfolgen ausschlie\u00dflich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung des Vermieters.2. Etwaigen Mietbedingungen des Mieters wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Sie verpflichten den Vermieter auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss noch nicht einmal zur\u00fcckgewiesen werden.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden sein, so bleibt der Vertrag im \u00dcbrigen wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung von Bestimmungen richtet sich der Vertragsinhalt nach gesetzlichen Vorschriften.4. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen, insbesondere bei Zahlungsr\u00fcckstand des Mieters ist der Vermieter berechtigt, die Ausf\u00fchrung vorliegender Auftr\u00e4ge bis zu Erf\u00fcllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt von nicht erf\u00fcllten Vertr\u00e4gen zur\u00fcckzutreten. III. Vertragsschluss:1. Eine Bestellung gilt dann als angenommen, wenn sie vom Vermieter schriftlich best\u00e4tigt oder die Ware \u00fcbergeben ist. Ebenso bed\u00fcrfen Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung des Vermieters. Die Angebote des Vermieters erfolgen freibleibend.2. Abbildungen, Ma\u00dfe und Gewichte werden nicht Vertragsinhalt bzw. Vertragsbestandteil. Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr ihre Einhaltung wird nicht \u00fcbernommen.3. Geb\u00fchren und sonstige Kosten, die mit der Erf\u00fcllung beh\u00f6rdlicher Auflagen zusammenh\u00e4ngen, gehen zu Lasten des Mieters.4. Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. IV. Erf\u00fcllung:1. Der Vermieter erf\u00fcllt den Mietvertrag durch Bereitstellung der Ware in seinem Gesch\u00e4ftslokal, auch wenn er die Ware an einen anderen Ort verbringt. Der Gefahr\u00fcbergang auf den Mieter findet mit Aussonderung der Ware und ihrer Bereitstellung in dem Gesch\u00e4ftslokal durch den Vermieter statt.2. Wenn dem Vermieter die Beschaffung eines bestimmten Ger\u00e4tes nicht m\u00f6glich ist, kann er den Vertrag dadurch erf\u00fcllen, dass er ein anderes Ger\u00e4t bereitstellt, bei dem der Unterschied zu dem im Vertrag bestimmten Ger\u00e4t als unwesentlich anzusehen ist. V. Zahlungsbedingungen:1. Die Rechnungserstellung wird sp\u00e4testens bei Bereitstellung, d.h. Aussonderung, vorgenommen. Der Vermieter ist berechtigt, Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Rechnungen sind porto- und spesenfrei zahlbar. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht aufgrund Forderungen gegen den Vermieter aus Vertr\u00e4gen, die mit diesem nicht in Zusammenhang stehen sowie Aufrechnungen mit Forderungen &#8211; aus solchen, die unbestritten und rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind &#8211; sind ausgeschlossen.2. Schecks werden vom Vermieter nur zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tage des Eintritts der unwiderruflichen Gutschrift als Zahlung. Bankspesen tr\u00e4gt der Mieter.3. Bei nicht termingerechter Zahlung des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 3 % \u00fcber dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 9 % p.a. pro angefangenen Monat in Ansatz zu bringen.4. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umst\u00e4nde, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige F\u00e4lligkeit aller Forderungen des Vermieters zur Folge. Sie berechtigen den Vermieter noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuf\u00fchren, nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen, ferner dem Vermieter jede Weiterver\u00e4u\u00dferung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu untersagen und die einzelnen Gegenst\u00e4nde wieder in Besitz zu nehmen. Die durch die R\u00fccknahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. In der R\u00fccknahme liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn der Vermieter dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt. Die Auslieferung der ohne schriftliche R\u00fccktrittserkl\u00e4rung zur\u00fcckgenommenen Ware kann der Mieter erst nach restloser Bezahlung des Mietpreises und aller Kosten verlangen. VI. Wartung:Der Mieter hat mit Abschluss dieses Mietvertrages den Mietgegenstand, soweit notwendig, von einer Fachfirma warten zu lassen. Die Wartung umfasst solche Arbeiten, die als Reparaturen anzusehen sind oder der Vermeidung einer Funktionsst\u00f6rung dienen. VII. Untersuchungspflichten:1. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverz\u00fcglich St\u00f6rungen oder M\u00e4ngel der Mietsache schriftlich mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann der Vermieter Schadenersatzanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Mieter geltend machen, die wegen der versp\u00e4teten oder nicht erfolgten Anzeige entstanden sind. Der Mieter ist bei Nichtanzeige oder versp\u00e4teter Anzeige nicht berechtigt, gegen\u00fcber dem Vermieter fristlos zu k\u00fcndigen oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung geltend zu machen.2. Der Mieter hat den Vermieter unverz\u00fcglich \u00fcber etwaige \u00c4nderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen zu unterrichten. Dies gilt insbesondere&#8211; bei Beschlagnahme, Pf\u00e4ndung oder \u00e4hnlichen Ma\u00dfnahmen beim Mieter durch Dritte,&#8211; bei \u00c4nderungen der Betriebsverh\u00e4ltnisse f\u00fcr die Mietsache, die eine Sch\u00e4digung oder Gef\u00e4hrdung der Mietsache begr\u00fcnden oder erh\u00f6hen, insbesondere bauliche Ver\u00e4nderungen und Umbau der R\u00e4umlichkeiten, in denen sich die Mietsache befindet,&#8211; bei Konkurs- oder Vergleichsantr\u00e4gen \u00fcber das Verm\u00f6gen des Mieters sowie im Falle der Liquidation des Gesch\u00e4ftsbetriebes des Mieters. VIII. Untervermietung\/Weitergabe:Eine Untervermietung oder Weitergabe der Ger\u00e4te aus dem Gewahrsam des Mieters ist dem Mieter nicht gestattet. Erfolgte dennoch eine Untervermietung oder eine unzul\u00e4ssige Weitergabe an Dritte, ist der Vermieter berechtigt ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist den Mietvertrag zu k\u00fcndigen. IX. Gew\u00e4hrleistung und Haftung des Mieters\/bzw. Vermieters:1. Der Mieter erkl\u00e4rt mit \u00dcberlassung der Mietsache durch den Vermieter die Mangelfreiheit derselben. Der Mieter hat bei \u00dcbergabe bzw. Installation der Anlage Gelegenheit die Gegenst\u00e4nde auf ihre Mangelfreiheit zu pr\u00fcfen. Die \u00dcberlassung der Mietsache findet statt, wenn der Mieter die tats\u00e4chliche Verf\u00fcgungsgewalt \u00fcber die Mietsache erlangt, sp\u00e4testens jedoch mit Inbetriebnahme der Anlage. Ab diesem Zeitpunkt tr\u00e4gt der Mieter die Beweislast daf\u00fcr, dass ein Mangel schon vor \u00dcberlassung der Mietsache bestand.2. Der Vermieter hat bei Vorliegen eines Mangels vor bzw. bei Vertragsschluss Schadensersatz nur insoweit zu leisten, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last fallen. Ansonsten sind jedwede Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche, insbesondere Mietminderungen oder Schadensersatzanspr\u00fcche, insbesondere wegen Mangelfolgesch\u00e4den ausgeschlossen, bzw. auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beschr\u00e4nkt.3. Der Gew\u00e4hrleistungsanspruch gegen den Vermieter entf\u00e4llt, wenn a) er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels beim Vermieter geltend gemacht wird, oderb) der Mieter die ihm obliegende Vertragsverpflichtungen nicht erf\u00fcllt, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt oderc) die Mietsache von Dritten oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft ver\u00e4ndert worden ist und der Schaden in urs\u00e4chlichem Zusammenhang mit der Ver\u00e4nderung steht, oderd) der Mieter die Vorschriften \u00fcber die Behandlung der Mietsache nicht befolgt, odere) Verschlie\u00df oder Besch\u00e4digung auf fahrl\u00e4ssige","og_url":"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/agb\/","og_site_name":"COrental Dry Hire GmbH \u2013 Vermietung von Veranstaltungstechnik Licht &amp; Rigging","article_modified_time":"2023-05-16T22:22:03+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"11\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/agb\/","url":"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/agb\/","name":"AGB - COrental Dry Hire GmbH \u2013 Vermietung von Veranstaltungstechnik Licht &amp; Rigging","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.corental.de\/#website"},"datePublished":"2023-05-16T22:11:51+00:00","dateModified":"2023-05-16T22:22:03+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/agb\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.corental.de\/index.php\/agb\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/agb\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/www.corental.de\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"AGB"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.corental.de\/#website","url":"https:\/\/www.corental.de\/","name":"CONRAD Licht & Rigging Support GmbH","description":"","publisher":{"@id":"https:\/\/www.corental.de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.corental.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.corental.de\/#organization","name":"CONRAD Licht & Rigging Support GmbH","url":"https:\/\/www.corental.de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.corental.de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.conrad-support.de\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/CONRAD_Logo_SW.png","contentUrl":"https:\/\/www.conrad-support.de\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/CONRAD_Logo_SW.png","width":1000,"height":207,"caption":"CONRAD Licht & Rigging Support GmbH"},"image":{"@id":"https:\/\/www.corental.de\/#\/schema\/logo\/image\/"}}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2966","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2966"}],"version-history":[{"count":16,"href":"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2966\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2984,"href":"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2966\/revisions\/2984"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2966"}],"wp:term":[{"taxonomy":"folder","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.corental.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/folder?post=2966"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}